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   BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19   

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https://dejure.org/2019,43742
BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19 (https://dejure.org/2019,43742)
BPatG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19 (https://dejure.org/2019,43742)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 7 ZA (pat) 1/19 (https://dejure.org/2019,43742)
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  • BPatG, 26.02.2004 - 10 ZA (pat) 16/03
    Auszug aus BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19
    Die Verweisung auf das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG für Auslagen in Verfahren vor dem Bundespatentgericht betrifft nach ständiger Senatsrechtsprechung im Wesentlichen die Vorschriften zu Art und Höhe der Auslagen nach den Tatbeständen des GKG und nicht das Verfahren und die sonstigen Regelungen, soweit das Patentkostengesetz hierzu - wie hier bezüglich der Erinnerung - eigene, lückenlose Regelungen enthält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2004, 10 ZA (pat) 16/03, BPatGE 47, 207 - Kostenansatz, und vom 17. Mai 2004, 10 ZA (pat) 17/03; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15; Benkard/Schramm, PatG, 11. Aufl., § 2 PatKostG Rdn. 3; a. A. in einer Markensache, BPatG, Beschluss vom 30. März 2011 - 26 W (pat) 24/06).

    Im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren ist mit der Beschwerdegebühr jedoch keine streitwertabhängige Gebühr, sondern eine feste Gebühr vorgesehen, so dass diese Ausnahme nicht greift (vgl. BPatGE 47, 207, 208 a. E. - Kostenansatz m. w. N.; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15).

  • BPatG, 27.05.2019 - 27 W (pat) 33/15
    Auszug aus BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19
    Die Verweisung auf das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG für Auslagen in Verfahren vor dem Bundespatentgericht betrifft nach ständiger Senatsrechtsprechung im Wesentlichen die Vorschriften zu Art und Höhe der Auslagen nach den Tatbeständen des GKG und nicht das Verfahren und die sonstigen Regelungen, soweit das Patentkostengesetz hierzu - wie hier bezüglich der Erinnerung - eigene, lückenlose Regelungen enthält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2004, 10 ZA (pat) 16/03, BPatGE 47, 207 - Kostenansatz, und vom 17. Mai 2004, 10 ZA (pat) 17/03; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15; Benkard/Schramm, PatG, 11. Aufl., § 2 PatKostG Rdn. 3; a. A. in einer Markensache, BPatG, Beschluss vom 30. März 2011 - 26 W (pat) 24/06).

    Im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren ist mit der Beschwerdegebühr jedoch keine streitwertabhängige Gebühr, sondern eine feste Gebühr vorgesehen, so dass diese Ausnahme nicht greift (vgl. BPatGE 47, 207, 208 a. E. - Kostenansatz m. w. N.; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15).

  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 24/06

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren "POST" - hier: "Erinnerung gegen

    Auszug aus BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19
    Die Verweisung auf das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG für Auslagen in Verfahren vor dem Bundespatentgericht betrifft nach ständiger Senatsrechtsprechung im Wesentlichen die Vorschriften zu Art und Höhe der Auslagen nach den Tatbeständen des GKG und nicht das Verfahren und die sonstigen Regelungen, soweit das Patentkostengesetz hierzu - wie hier bezüglich der Erinnerung - eigene, lückenlose Regelungen enthält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2004, 10 ZA (pat) 16/03, BPatGE 47, 207 - Kostenansatz, und vom 17. Mai 2004, 10 ZA (pat) 17/03; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15; Benkard/Schramm, PatG, 11. Aufl., § 2 PatKostG Rdn. 3; a. A. in einer Markensache, BPatG, Beschluss vom 30. März 2011 - 26 W (pat) 24/06).
  • BPatG, 17.05.2004 - 10 ZA (pat) 17/03
    Auszug aus BPatG, 23.07.2019 - 7 ZA (pat) 1/19
    Die Verweisung auf das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG für Auslagen in Verfahren vor dem Bundespatentgericht betrifft nach ständiger Senatsrechtsprechung im Wesentlichen die Vorschriften zu Art und Höhe der Auslagen nach den Tatbeständen des GKG und nicht das Verfahren und die sonstigen Regelungen, soweit das Patentkostengesetz hierzu - wie hier bezüglich der Erinnerung - eigene, lückenlose Regelungen enthält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2004, 10 ZA (pat) 16/03, BPatGE 47, 207 - Kostenansatz, und vom 17. Mai 2004, 10 ZA (pat) 17/03; ebenso BPatG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 27 W (pat) 33/15; Benkard/Schramm, PatG, 11. Aufl., § 2 PatKostG Rdn. 3; a. A. in einer Markensache, BPatG, Beschluss vom 30. März 2011 - 26 W (pat) 24/06).
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